Die gültige HBO - Hessische Bauordnung ist für viele Bürger ein Buch mit sieben Siegeln! Der Bauwillige wird gezwungen einen zur Unterschrift / Vorlageberechtigten mit der Erstellung des Bauantrages zu beauftragen. Aber zum Glück gibt es für die Bauherren noch die Möglichkeit sich jemanden zu suchen der nicht an die vorgegebene Honorarordnung gebunden ist. Nach meiner Meinung ist die - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI - weit überzogen.Die Kosten - Bauplanung / erstellen des Bauantrages / der Statik mit den notwendigen Formularen - entsprechen nicht dem Aufwand. Versicherungskosten und Verantwortung sind für mich keine Berechtigung sich hier eine "Goldene Nase" verdienen zu wollen, oft fehlt zudem die notwendige, praktische Erfahrung.NICHT MEIN DING!Ich war und bin der vollen Überzeugung, dass bei der Planung zum Wohnhaus nicht meine Wünsche - Vorstellungen umgesetzt werden sondern die des Bauherren! Ein ehemaliger Arbeitgeber wollte von mir, unter Androhungen der Kündigung, das ich als verantwortlicher Fachmann den Bauherren von meinen Vorgaben überzeuge. Das Arbeitsverhältnis war sehr schnell beendet!Meine Aufgabe ist es die Wünsche der Bauherren, mit den fachlichen, praktischen und technischen Möglichkeiten - Vorschriften, in Einklang zu bringen. (siehe BAULEITUNG !!!)SO SOLLTE FACHBERATUNG PRAKTIZIERT WERDEN!