B a u e n “Geht nicht, gibt es nicht”
 Nr.1  
BAULEITUNG:
Dem Laien ist diese fachliche Verantwortung - BAULEITUNG - nicht unbedingt verständlich und es bedarf nicht selten einer Punktgenauen Erklärung. Die hessische Bauordnung fordert hier nicht umsonst das die Ausführung nur von einer qualifizierten Person vollzogen werden darf. Für den privaten Hausbau (Kostenfrage) erfüllt der Hochbautechniker mit entsprechender praktischer Erfahrung die Anforderungen. Grundsätzlich hat die Bauleitung für alle auszuführenden - ausgeführten Arbeiten / Gewerke die beim Wohnhausbau getätigt werden die Verantwortung! Die fälschliche Annahme des unkundigen Bauherren,      “dafür übernehme ich als Bauherr die Verantwortung” darf und wird vom Gesetzgeber nicht akzeptiert! DIE  VERANTWORTUNG  KANN  NICHT  ÜBERTRAGEN  WERDEN  DIESE BLEIBT  BZW.  LIEGT  IMMMER  BEI  DER  BAULEITUNG !!!  Grundsätzlich sollte sich die Bauleitung absichern.        Speziell dafür geeignete Objektversicherungen bieten hier umfangreichen Schutz.                                                                                       
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Die HOAI (Honorarordnung für Archtekten und Ingenieure) gibt hier Leistungsphasen vor. Die Planung - Ausführung von Wohngebäuden werden lt. HOAI in die Leistungsphasen 1-9 eingeteilt. Der Bauantrag selbst, mit den notwendigen Formularen beinhaltet die Leistungsphase 1-4. Weitergehende Leistungen  der Bauleitung sind in den Leistungsphasen 5-9 beinhaltet. Die Kostenberechnungen nach der HOAI sind sehr Komplex. Der Bauherr sollte sich im Vorfeld darüber informieren, denn hier kann man “Gutes Geld” sparen. Mein Tipp:  Mit einem qualifizierten - praxisbezogenen Bautechniker, der nicht nach der HOAI abrechnen muss, kann der Kostenfaktor - die Honorarleistung für den Bauherrn erheblich reduziert werden  !!! ANMERKUNG:    Leider sind für öffentliche Objekte sehroft “FACHIDIOTEN  -  UNFÄHIGE  PERSONEN  DER   POLITIK”  eingesetzt. Dadurch wird der Zeitrahmen der Fertigstellung erheblich verlängert, nicht verständliche Honorare sowie zusätzliche Beraterkosten kommen zum Tragen. Insgesamt ist diese Vorgehensweise nicht Trag -  Nachviehbar !!!!!