Nr.1
Planungsziel
Beispiel:
Der Wunsch des Bauherren hat immer Vorrang !
Letztendlich aber entscheiden die Behörden -
und das hat zur Folge:
Abweichende Änderungen sind in der Regel
nicht zu vermeiden
weil die “UHR” bei Behörden eben nunmal
tickt wie sie tickt, !!!
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